StGB Strafgesetzbuch
Strafrecht
Strafrecht AT
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Quelle: BMJ
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Übersicht zu den Delikten Diebstahl und Unterschlagung sowie den dazugehörigen Qualifikationen, schweren Fällen und Strafantragserfordernissen gem. der §§ 242, 243, 244, 244a, 246, 247 und 248a StGB.
Siehe auch die noch grundlegendere Übersicht: Eigentums- und Vermögensschädigungsdelikte (§§ 242 ff. StGB)
Grundtatbestand |
Diebstahl |
Unterschlagung |
Qualifikation |
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Strafzumessung (schwerer Fall) |
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- |
Strafantrag |
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