SGB X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
Quelle: BMJ
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