Suche

GKG  
Gerichtskostengesetz

ZivilrechtZivilprozessrecht

Nat. Zivilprozessrecht

Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung maßgebend, die den Rechtszug einleitet.
Quelle: BMJ
Import: