BewG Bewertungsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Das Vermögen, das nach den Vorschriften des Zweiten Teils dieses Gesetzes zu bewerten ist, umfaßt die folgenden Vermögensarten:
- 1.
- Land- und forstwirtschaftliches Vermögen,
- 2.
- Grundvermögen,
- 3.
- Betriebsvermögen.